Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Alterdiskriminierung von Beamten

Recht1

Der Europäische Gerichtshof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach das früher in Deutschland flächendeckend geltende Prinzip der Bemessung der Grundge-hälter von Beamten nach dem Besoldungsdienstalter gegen das Unionsrecht verstoßen hat. Aus diesem Verstoß gegen das Unionsrecht folgt aber nicht, dass den diskriminierten Beamten rückwirkend ein Beitrag in Höhe des Unterschieds zwischen ihrer tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe zu zahlen wäre. Ob sich aus der Unionsrechtswidrigkeit des alten Besoldungssystems anderweitige Schadensersatzansprüche herleiten lassen, ist eine Frage, die nach Auffassung des EuGH nur die nationalen Gerichte zu prüfen haben.

LKT Rundschreiben 2014-282: Urteil des Europäischen Gerichtshofs [PDF-Dokument: 53 kB]

23.06.2014